Gemeinsam sind wir stark!
Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.
Das Regionalbudget wird auch in 2025 wieder geben und die Anträge sind da!
Bis zum 08. November 2024 können Projektanträge eingereicht werden.
Wichtige Änderung gegenüber dem Regionalbudget der Vorjahre:
Förderfähig sind ab dem Regionalbudget 2025 die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten (abzgl. Skonti, Rabatten),
nicht die Nettoausgaben (Brutto abzgl. MwSt.).
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Somit ruft der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
WICHTIG: Lesen Sie bitte die Projektauswahlkriterien nach. Nur wenn diese erfüllt sind, kann Ihre Projektidee gefördert werden. Nicht, dass Sie sich umsonst die Mühe der Antragstellung machen. Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu finden Sie unter diesem Link, der auf die Webseite der Staatsregierung führt. Informieren Sie sich auch über das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen des eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung.
Hier können Sie die aktuellen Förderantrag herunterladen. Nur diese Version kann eingereicht werden.
Mit der Förderanfrage sind verpflichtend folgenden Anlagen einzureichen:
Bei Baumaßnahmen:
- Foto(s) aktueller Zustand
- Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll,
- Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
- Baugenehmigung (falls notwendig),
- Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis,
- Kopien von Kredit- und Zuwendungsanträge/ Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3) (falls zutreffend),
- Bei Unternehmen/Gewerbe: De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)
Wichtig: eine aussagekräftige Kurzbeschreibung ist erforderlich!
Eine große BITTE:
Bitte heften Sie die Unterlagen zur Einreichung nicht mit Tackernadeln zusammen. Vielen Dank!
Die Einreichungsfrist wurde von den Bürgermeistern auf den 08. November 2024 festgelegt.
Förderanträge aus dem Gebiet der Stadt Ochsenfurt sind an die Allianz Main Dreieck zu richten.
Wir freuen uns auf tolle Projektideen, die über das Regionalbudget gefördert werden dürfen!