Gemeinsam sind wir stark!

Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.

 

 

 
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Modellkonzeption eines landwirtschaftlichen Kernwegenetzes

Durch die Ausgestaltung eines Wegenetzplanes in Abstimmung mit den Kommunen und Landwirten der Allianz soll die Grundlage für einen zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Erhalt und Ausbau wichtiger interkommunaler landwirtschaftlicher Wirtschaftswege geschaffen werden. Die Landwirtschaft soll somit auch in Zukunft auf hohem Leistungsniveau bleiben und die Kulturlandschaft gewährleisten können.

 

Die Endfassung des Konzeptes finden Sie im Downloadbereich.

 

Hintergrund, Ablauf, Ergebnis

Die Landwirtschaft bildet für das Allianzgebiet eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil. Ein leistungsfähiges Wegenetz ist hierbei von großer Wichtigkeit. Aufgrund des Strukturwandels und des technischen Fortschritts aber auch aufgrund der zunehmenden Bedeutung für den Bereich Freizeit und Tourismus haben sich die Anforderungen an die Wegefunktionen und -strukturen deutlich geändert.

 

Um die Landwirtschaft auch in Zukunft auf dem hohen Leistungsniveau zu halten und die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Multifunktionalität des Wegenetzes zu verbessern, haben die Allianzkommunen im Zuge eines für Bayern modellhaften Projektes die Konzeption eines Kernwirtschaftswegenetzes erstellt. Mit diesem Vorhaben soll auch zukünftig ein bedarfsgerechter und nachhaltiger Erhalt bzw. Ausbau wichtiger Wege sichergestellt werden.

 

Das Konzept beinhaltet dabei folgende Aussagen zur:

  • zukunftsorientierten und funktionalen Überprüfung des bestehenden Hauptwegenetzes

  • bautechnischen Beurteilung der Wege im Hinblick auf die derzeitigen und zukünftigen Anforderungen

  • Ausgestaltung eines konkreten Wegenetzplanes (Kern-Wirtschaftswegenetz) für die Allianz in Abstimmung mit den Landwirten und den Allianzkommunen

  • erwarteten Bedarfsentwicklung des Wegenetzes

  • Vereinbarung von Wirtschafts- und Freizeitnutzung

  • nötigen finanziellen Mittelaufwendung eines bedarfsgerechten Ausbaus bzw. einer bedarfsgerechten Sanierung der Wegstruktur

 

BBV-LandSiedlung GmbH, Konzept für ein Kernwegenetz im Gebiet der ILE Fränkischer Süden, 2014, Seite 22

BBV-LandSiedlung GmbH, Konzept für ein Kernwegenetz im Gebiet der ILE Fränkischer Süden, 2014, Seite 42

Kernwegenetzausschnitt

 

Staatspreis für bayernweiten Modellcharakter

Insgesamt 11 herausragende Projekte und Initiativen der Dorferneuerung, Gemeindeentwicklung, Flurneuordnung und Integrierten Ländlichen Entwicklung wurden am 13. November 2014 bei einem Festakt in der Allerheiligenkirche der Münchner Residenz von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner geehrt.

 

Für ihr bayernweites Modellprojekt zur Entwicklung eines ländlichen Kernwegenetzes erhielt die Allianz Fränkischer Süden dabei den mit 2000 Euro dotieren Sonderpreis in der Kategorie "Kreative Initiativen, Planungs- und Entwicklungsprozesse".

 

Deutlich wird der Vorbildcharakter des Projektes insbesondere dadurch, dass inzwischen weitere 30 der insgesamt 90 laufenden interkommunalen Kooperationen in Bayern mit der Erarbeitung eines Kernwegenetz-Konzeptes begonnen haben. Durch die gemeindeübergreifende Abstimmung sollen so letztendlich alle Gemeinden über Kosteneinsparungen profitieren und die Voraussetzungen für den Erhalt der Kulturlandschaft geschaffen werden.

 

Verleihung durch Minister Brunner

Urkunde Staatspreis

 

Vom Konzept zur Umsetzung

Das Kernwegenetz-Konzept stellt wie der Name vermittelt, die Grundlage bzw. den Rahmen für den Ausbau der Wegeverbindungen dar. Im Zuge der Umsetzung muss dann für jeden Weg eine Detailplanung mit Einbeziehung der verschiedenen Akteure stattfinden.

 

Um den Ausbau der einzelnen Wege anzugehen schlägt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken folgende vier Modelle vor, von welchen dann mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten eines ausgewählt wird:

 

1. Gemeindemodell

  • Ausbau/Verbreiterung auf vorhandener Trasse

  • Notwendige Flächen und Gräben sind vorhanden

  • in der Regel keine Bodenordnung und keine Vermessung erforderlich

  • Kein Verfahren nach dem FlurbG

  • Förderung durch ALE

    • 60% der Nettobaukosten (EU-Programm)

    • Maßnahme sofort umsetzbar und förderbar

    • Flächenkauf nicht förderfähig

  • Die Gemeinde

    • ist Träger des Vorhabens

    • beauftragt Planungsbüro

    • führt Abstimmungen mit Eigentümern durch

    • holt Genehmigungen von Fachbehörden ein

 

2. Vermessungsmodell

  • Ausbau/Verbreiterung auf vorhandener Trasse

  • Notwendige Flächen und Gräben sind teilweise vorhanden

  • Vermessung durch Vermessungsamt erforderlich

  • auf von Streifen über Notar

  • Kein Verfahren nach FlurbG

  • Förderung durch ALE

    • 60% der Nettobaukosten (EU-Programm)

    • Maßnahme sofort umsetzbar und förderbar

    • den geringen Flächenbedarf trägt die Gemeinde

  • Die Gemeinde

    • ist Träger des Vorhabens

    • beauftragt Planungsbüro

    • führt Abstimmungen mit Eigentümern durch

    • schließt Vereinbarungen und Notariatsverträge

    • holt Genehmigungen von Fachbehörden ein

 

3. Bodenordnungsmodell

  • Bodenordnung mit Tausch und Grenzverschiebungen

  • möglichst auf Basis von Vereinbarungen mit den Eigentümern

  • Kompensation eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft

  • begrenztes Gebiet beidseits des Weges und Einzelflächen

  • Vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG

  • Maßnahme nach Einleitung umsetzbar und förderbar

  • Förderung durch ALE im Rahmen des Verfahrens:

    • 65% + 10% ILE-Bonus = 75% der Kosten

    • 25% Eigenleistung muss vorab geregelt werden

    • Flächenbedarf trägt Gemeinde

  • Die Teilnehmergemeinschaft / Vorstand

    • ist Träger des Vorhabens

    • beauftragt Planungsbüro (VLE Unterfranken)

    • führt Abstimmungen mit Eigentümern durch

    • holt Genehmigungen von Fachbehörden ein

 

4. Flurneuordnungsmodell

  • breit angelegte Agrarstrukturverbesserung und Flurentwicklung

  • Kernwegebau und weitere Maßnahmen möglich

  • zweckmäßiges, größer gefasstes Gebiet

  • Verfahren nach §§ 1, 4 oder 86 FlurbG

  • Kompensation eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft

  • Maßnahme nach Einleitung umsetzbar und förderbar

  • Förderung durch ALE im Rahmen des Verfahrens

    • 65% + 10% ILE-Bonus = 75% der Kosten

    • Eigenleistung von Teilnehmern druch Beiträge nach FlurbG und Dritte

    • Flächenbedarf durch Abzug nach FlurbG von Grundeigentum

  • Die Teilnehmergemeinschaft / Vorstand

    • ist Träger des Vorhabens

    • beauftragt Planungsbüro (VLE Unterfranken)

    • regelt Eigentumsänderungen im Flurbereinigungsplan

    • holt Genehmigungen von Fachbehörden ein

 

Für alle genannten Modelle gilt jedoch der Grundsatz:

 

Ein Aus-/Neubau eines Kernweges mit weniger als 3,5 m Fahrbahn und ohne geregelte Entwässerung kann nicht gefördert werden.

 

Vorgehensweise zur Umsetzung

  • Bedarfsbekundung durch Gemeinde

  • Beratung durch ALE

  • Information (Eigentümer und Landwirte)

  • Vorprüfung und gemeinsame Klärung des geeigneten Umsetzungsmodells

  • Formloser Antrag der Gemeinde/n, Landwirte oder der Eigentümer

  • Start der vorbereitenden Arbeiten

 

Ablauf der Vorbereitung

  • Antrag (Gemeinde, Eigentümer)

  • Information der Grundeigentümer

  • Vorbereitungsphase

    • Arbeitskreis (Grundeigentümer und Bewirtschafter)

    • Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes

    • Grundsätzliche Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

  • Projektbeschreibung

    • Darstellung der Ziele, vorläufige Kosten

    • Förderbedarf, Finanzierung

  • Abschließende Information und Aufklärung der Betroffenen

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