Gemeinsam sind wir stark!
Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.
Durch die Ausgestaltung eines Wegenetzplanes in Abstimmung mit den Kommunen und Landwirten der Allianz soll die Grundlage für einen zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Erhalt und Ausbau wichtiger interkommunaler landwirtschaftlicher Wirtschaftswege geschaffen werden. Die Landwirtschaft soll somit auch in Zukunft auf hohem Leistungsniveau bleiben und die Kulturlandschaft gewährleisten können.
Die Endfassung des Konzeptes finden Sie im Downloadbereich.
Hintergrund, Ablauf, Ergebnis
Die Landwirtschaft bildet für das Allianzgebiet eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil. Ein leistungsfähiges Wegenetz ist hierbei von großer Wichtigkeit. Aufgrund des Strukturwandels und des technischen Fortschritts aber auch aufgrund der zunehmenden Bedeutung für den Bereich Freizeit und Tourismus haben sich die Anforderungen an die Wegefunktionen und -strukturen deutlich geändert.
Um die Landwirtschaft auch in Zukunft auf dem hohen Leistungsniveau zu halten und die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Multifunktionalität des Wegenetzes zu verbessern, haben die Allianzkommunen im Zuge eines für Bayern modellhaften Projektes die Konzeption eines Kernwirtschaftswegenetzes erstellt. Mit diesem Vorhaben soll auch zukünftig ein bedarfsgerechter und nachhaltiger Erhalt bzw. Ausbau wichtiger Wege sichergestellt werden.
Das Konzept beinhaltet dabei folgende Aussagen zur:
zukunftsorientierten und funktionalen Überprüfung des bestehenden Hauptwegenetzes
bautechnischen Beurteilung der Wege im Hinblick auf die derzeitigen und zukünftigen Anforderungen
Ausgestaltung eines konkreten Wegenetzplanes (Kern-Wirtschaftswegenetz) für die Allianz in Abstimmung mit den Landwirten und den Allianzkommunen
erwarteten Bedarfsentwicklung des Wegenetzes
Vereinbarung von Wirtschafts- und Freizeitnutzung
nötigen finanziellen Mittelaufwendung eines bedarfsgerechten Ausbaus bzw. einer bedarfsgerechten Sanierung der Wegstruktur
Staatspreis für bayernweiten Modellcharakter
Insgesamt 11 herausragende Projekte und Initiativen der Dorferneuerung, Gemeindeentwicklung, Flurneuordnung und Integrierten Ländlichen Entwicklung wurden am 13. November 2014 bei einem Festakt in der Allerheiligenkirche der Münchner Residenz von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner geehrt.
Für ihr bayernweites Modellprojekt zur Entwicklung eines ländlichen Kernwegenetzes erhielt die Allianz Fränkischer Süden dabei den mit 2000 Euro dotieren Sonderpreis in der Kategorie "Kreative Initiativen, Planungs- und Entwicklungsprozesse".
Deutlich wird der Vorbildcharakter des Projektes insbesondere dadurch, dass inzwischen weitere 30 der insgesamt 90 laufenden interkommunalen Kooperationen in Bayern mit der Erarbeitung eines Kernwegenetz-Konzeptes begonnen haben. Durch die gemeindeübergreifende Abstimmung sollen so letztendlich alle Gemeinden über Kosteneinsparungen profitieren und die Voraussetzungen für den Erhalt der Kulturlandschaft geschaffen werden.
Vom Konzept zur Umsetzung
Das Kernwegenetz-Konzept stellt wie der Name vermittelt, die Grundlage bzw. den Rahmen für den Ausbau der Wegeverbindungen dar. Im Zuge der Umsetzung muss dann für jeden Weg eine Detailplanung mit Einbeziehung der verschiedenen Akteure stattfinden.
Um den Ausbau der einzelnen Wege anzugehen schlägt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken folgende vier Modelle vor, von welchen dann mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten eines ausgewählt wird:
1. Gemeindemodell
Ausbau/Verbreiterung auf vorhandener Trasse
Notwendige Flächen und Gräben sind vorhanden
in der Regel keine Bodenordnung und keine Vermessung erforderlich
Kein Verfahren nach dem FlurbG
Förderung durch ALE
60% der Nettobaukosten (EU-Programm)
Maßnahme sofort umsetzbar und förderbar
Flächenkauf nicht förderfähig
Die Gemeinde
ist Träger des Vorhabens
beauftragt Planungsbüro
führt Abstimmungen mit Eigentümern durch
holt Genehmigungen von Fachbehörden ein
2. Vermessungsmodell
Ausbau/Verbreiterung auf vorhandener Trasse
Notwendige Flächen und Gräben sind teilweise vorhanden
Vermessung durch Vermessungsamt erforderlich
auf von Streifen über Notar
Kein Verfahren nach FlurbG
Förderung durch ALE
60% der Nettobaukosten (EU-Programm)
Maßnahme sofort umsetzbar und förderbar
den geringen Flächenbedarf trägt die Gemeinde
Die Gemeinde
ist Träger des Vorhabens
beauftragt Planungsbüro
führt Abstimmungen mit Eigentümern durch
schließt Vereinbarungen und Notariatsverträge
holt Genehmigungen von Fachbehörden ein
3. Bodenordnungsmodell
Bodenordnung mit Tausch und Grenzverschiebungen
möglichst auf Basis von Vereinbarungen mit den Eigentümern
Kompensation eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft
begrenztes Gebiet beidseits des Weges und Einzelflächen
Vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG
Maßnahme nach Einleitung umsetzbar und förderbar
Förderung durch ALE im Rahmen des Verfahrens:
65% + 10% ILE-Bonus = 75% der Kosten
25% Eigenleistung muss vorab geregelt werden
Flächenbedarf trägt Gemeinde
Die Teilnehmergemeinschaft / Vorstand
ist Träger des Vorhabens
beauftragt Planungsbüro (VLE Unterfranken)
führt Abstimmungen mit Eigentümern durch
holt Genehmigungen von Fachbehörden ein
4. Flurneuordnungsmodell
breit angelegte Agrarstrukturverbesserung und Flurentwicklung
Kernwegebau und weitere Maßnahmen möglich
zweckmäßiges, größer gefasstes Gebiet
Verfahren nach §§ 1, 4 oder 86 FlurbG
Kompensation eventueller Eingriffe in Natur und Landschaft
Maßnahme nach Einleitung umsetzbar und förderbar
Förderung durch ALE im Rahmen des Verfahrens
65% + 10% ILE-Bonus = 75% der Kosten
Eigenleistung von Teilnehmern druch Beiträge nach FlurbG und Dritte
Flächenbedarf durch Abzug nach FlurbG von Grundeigentum
Die Teilnehmergemeinschaft / Vorstand
ist Träger des Vorhabens
beauftragt Planungsbüro (VLE Unterfranken)
regelt Eigentumsänderungen im Flurbereinigungsplan
holt Genehmigungen von Fachbehörden ein
Für alle genannten Modelle gilt jedoch der Grundsatz:
Ein Aus-/Neubau eines Kernweges mit weniger als 3,5 m Fahrbahn und ohne geregelte Entwässerung kann nicht gefördert werden.
Vorgehensweise zur Umsetzung
Bedarfsbekundung durch Gemeinde
Beratung durch ALE
Information (Eigentümer und Landwirte)
Vorprüfung und gemeinsame Klärung des geeigneten Umsetzungsmodells
Formloser Antrag der Gemeinde/n, Landwirte oder der Eigentümer
Start der vorbereitenden Arbeiten
Ablauf der Vorbereitung
Antrag (Gemeinde, Eigentümer)
Information der Grundeigentümer
Vorbereitungsphase
Arbeitskreis (Grundeigentümer und Bewirtschafter)
Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes
Grundsätzliche Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
Projektbeschreibung
Darstellung der Ziele, vorläufige Kosten
Förderbedarf, Finanzierung
Abschließende Information und Aufklärung der Betroffenen
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